Entschliesst sich eine Ehepaar zum Auswandern, verlangen die Behörden des Ziellandes in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde zur Bearbeitung des Einbürgerungsverfahrens.
Ebenso ist eine beglaubigte Übersetzung der Unterlagen erforderlich, wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen möchte und die Ehepartner in unterschiedlichen anderssprachigen Ländern leben.
Heiratsurkunde und Scheidungskonvention beziehungsweise Scheidungsvertrag gelten erst als offiziell, nachdem die Übersetzung von einem Notar oder amtlich beglaubigten Übersetzer als korrekt und vollständig gekennzeichnet wurde. Die Übersetzung solch wichtiger Dokumente sollte man unbedingt in fähige Hände übergeben, da sie die Grundlage für wichtige Entscheidungen bilden, die fortan das Leben von zwei Menschen merklich beeinflussen.
Die SemioticTransfer AG hilft Ihnen bei Übersetzungsanfragen, jeglicher Art.
